Einer Statistik der BaFin zufolge müssen bei dieser Sonderprüfung nach § 44 Genossenschaftsbanken und Sparkassen in zwei von drei Fällen mit erheblichen Beanstandungen rechnen.
Kreditinstituten läuft die Zeit davon, wenn sie erst bei Ankündigung mit der Vorbereitungbeginnen.
Nicht ohne Grund stellt die Prüfung des Geschäftsbetriebes unter §44 KWG eine besondere Herausforderung für Kreditinstitute dar. Die Aufsicht kann sich mit diesen Prüfungen einen eigenen, vertieften Einblick in die Risikolage eines Instituts verschaffen. Da dann in kürzester Zeit Dokumentation und Argumentation optimal aufbereitet sein sollten, sind Kreditinstitute gut beraten, sich rechtzeitig und gründlich auf diese Prüfungen vorzubereiten. Lesen Sie mehr über Herausforderungen und Handlungsoptionen in unseren Beitrag zum Thema.
Weitere Informationen unter: Target2Securities